Branchen
Banken und Finanzdienstleistungen
Für beaufsichtigte Institute ist Auslagerung eine regulatorische Entscheidung, bevor sie eine kommerzielle ist. Eine gescheiterte Datenschutzprüfung beendet ein Vorhaben vor der Preisverhandlung, und eine sauber dokumentierte Transferlage gewinnt es. Wir bauen beides mit auf.

Regulatorischer Kontext
Das BaFin-Auslagerungsregime mit Eintrag ins Auslagerungsregister, Prüf- und Kontrollrechten und geordneten Ausstiegsvereinbarungen. Für ICT-Dienstleister zusätzlich die Vorgaben zur digitalen operationalen Resilienz mit vorgeschriebenen Vertragsklauseln und einem Informationsregister.
Sprachprofil
Deutsch für Kunden- und Aufsichtskommunikation, Englisch für interne Systeme, und je nach Portfolio Türkisch oder Russisch für Onboarding-Unterlagen, deren Prüfung durch fehlende Sprachkompetenz sonst länger dauert.
Ein typisches Vorhaben
Für eine deutsche Direktbank haben wir ein dediziertes Financial-Crime-Team in Warschau mit vertraglicher Kapazitätsbandbreite aufgebaut, intra-EU und damit ohne Drittlandtransfer. Die regulatorische Gestaltung, vom Auslagerungsregister bis zu den Prüfrechten, war so umfangreich wie der operative Aufbau. Die folgende Aufsichtsprüfung ergab keine Beanstandungen zur Auslagerung.
Diese Leistung erbringen wir aus unseren deutschsprachigen Lieferstandorten in Polen, der Türkei, Ägypten und Usbekistan auf CEFR-Niveau B1 bis C2. Polen liegt im Europäischen Wirtschaftsraum, sodass keine Drittlandübermittlung entsteht. Die Türkei, Ägypten und Usbekistan sind Drittländer, jeweils abgesichert über die EU-Standardvertragsklauseln mit einer Datentransfer-Folgenabschätzung und dokumentierten ergänzenden Maßnahmen. Wo genau geliefert wird, stimmen wir je Vorhaben mit Ihnen ab und legen es offen.
Kennzahlen der Branche
- Bearbeitungszeit im Onboarding
- Qualitätsquote geprüfter Akten
- Absorbierte Spitzenlast ohne Neueinstellung
Häufige Fragen
- Ist die Auslagerung mit dem BaFin-Regime vereinbar?
- Ja. Wir liefern die Unterlagen für Ihr Auslagerungsregister, vereinbaren Prüf- und Inspektionsrechte und richten die Berichterstattung auf Ihre Aufsichtspflichten aus. Die Gestaltung ist so ausgelegt, dass sie eine Prüfung übersteht.
- Bleiben die Daten im EWR?
- Für aufsichtssensible Funktionen liefern wir aus Polen, also intra-EU ohne Drittlandtransfer. Das ist häufig die Bedingung, unter der die Risikofunktion zustimmt.
- Deckt das auch DORA-Anforderungen ab?
- Für ICT-nahe Leistungen liefern wir die vorgeschriebenen Vertragsklauseln, die Angaben für Ihr Informationsregister, die Teilnahme an Resilienztests und dokumentierte Ausstiegsvereinbarungen, möglichst bereits bei Vertragsschluss.
Sprechen wir über Ihren Bedarf.
Sagen Sie uns, welche Funktion Sie auslagern möchten, in welchen Sprachen und in welchem Umfang. Sie erhalten eine belastbare Antwort statt einer Broschüre.
Wir beantworten jede Anfrage innerhalb von sechs Stunden.

