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Corpshore Deutschland

Künstliche Intelligenz

AI-Act-Konformität

AI-Act-Konformität ist die Leistung, die kaum ein Wettbewerber als eigene Linie anbietet. Deutsche Unternehmen setzen KI-Systeme ein und stellen fest, dass die Pflichten nicht allein beim Anbieter liegen. Wir unterstützen bei Einstufung, Dokumentation und dem Nachweis menschlicher Aufsicht, aus einem Haus, das weltweit auf Platz fünf von fünfzig im KI-Outsourcing steht.

Datenspezialist prüft strukturierte Daten an einem großen Monitor.

Was diese Leistung umfasst

  • Readiness-Bewertung mit Inventar der eingesetzten KI-Systeme und einer Einstufung, deren Begründung einer Prüfung standhält.
  • Unterstützung bei technischer Dokumentation, Daten-Governance-Aufzeichnungen und Protokollierung.
  • Gestaltung menschlicher Aufsicht, abgebildet auf den realen Arbeitsablauf statt auf eine Vorlage.
  • Klärung der Aufteilung von Anbieter- und Betreiberpflichten in Lieferantenverträgen.

Wo und wie geliefert wird

Diese Leistung erbringen wir aus unseren deutschsprachigen Lieferstandorten in Polen, der Türkei, Ägypten und Usbekistan auf CEFR-Niveau B1 bis C2. Polen liegt im Europäischen Wirtschaftsraum, sodass keine Drittlandübermittlung entsteht. Die Türkei, Ägypten und Usbekistan sind Drittländer, jeweils abgesichert über die EU-Standardvertragsklauseln mit einer Datentransfer-Folgenabschätzung und dokumentierten ergänzenden Maßnahmen. Wo genau geliefert wird, stimmen wir je Vorhaben mit Ihnen ab und legen es offen.

Lieferstandorte im Detail

Anwendbare Regulatorik

  • Die KI-Verordnung der Europäischen Union mit der Unterscheidung zwischen Anbieter- und Betreiberpflichten.
  • Zusammenspiel mit DSGVO, Daten-Governance und, bei Finanzinstituten, dem aufsichtsrechtlichen Rahmen.

Typische Kennzahlen

  • Vollständigkeit der technischen Dokumentation
  • Nachweisbare menschliche Aufsicht je System
  • Abgeschlossene Einstufungen mit belastbarer Begründung

Anwendung in Branchen

Versicherungen

Governance-Paket für ein Dokumenten-KI-System: Einstufung, technische Dokumentation, Aufsichtsgestaltung und die im Vertrag geklärte Anbieter-Betreiber-Aufteilung.

Banken und Finanzdienstleistungen

Abbildung auf den Modellrisikorahmen und die aufsichtsrechtlichen Erwartungen des Instituts bereits in der Gestaltungsphase.

Modelle der Zusammenarbeit

Dediziertes Team

Ein fest zugeordnetes Team, das ausschließlich für Sie arbeitet. Geeignet für stabile, laufende Volumina, bei denen Fachwissen über die Zeit aufgebaut wird.

Managed Service

Ergebnisverantwortung nach vereinbarten Service Levels, mit definierter Spitzenlastkapazität. Geeignet für schwankende Volumina und Kampagnenfenster.

Ergebnisbasiert

Vergütung nach Ergebnis mit Qualitätsschranken. Geeignet für klar messbare, stückbasierte Prozesse.

Staff Augmentation

Einzelne Fachkräfte, die als Erweiterung Ihres Teams arbeiten. Geeignet für gezielte Kapazitäts- oder Kompetenzlücken.

Hybrid

Eine Kombination der Modelle, auf den konkreten Bedarf zugeschnitten. Die meisten größeren Vorhaben sind am Ende hybrid.

Häufige Fragen

Ist das eine Rechtsberatung?
Nein. Wir liefern allgemeine Informationen und praktische Unterstützung bei Einstufung und Dokumentation. Die rechtliche Bewertung bleibt bei Ihnen und Ihren Beratern. Unsere Inhalte werden vor Veröffentlichung anwaltlich geprüft.
Bin ich Anbieter oder Betreiber?
Das ist häufig nicht die Einstufung, die Käufer erwarten. Wer ein System in Auftrag gibt, es unter eigenem Namen führt und im eigenen Betrieb einsetzt, kann Anbieterpflichten tragen statt der leichteren Betreiberpflichten. Genau das arbeiten wir mit Ihnen heraus.
Können Betreiberpflichten an den Anbieter abgegeben werden?
Nein. Pflichten wie die Zuweisung menschlicher Aufsicht an kompetente Personen, die Überwachung des Betriebs und die Aufbewahrung von Protokollen kann kein Anbieter für Sie erfüllen.
Wie hängt das mit der Datenannotation zusammen?
Wenn Sie das System auch bauen oder betreiben lassen, arbeiten wir mit unserer KI-Delivery-Praxis zusammen, sodass Umsetzung und Governance aus einer Hand kommen.
Womit fängt man an?
Mit einer Readiness-Bewertung: Inventar der eingesetzten Systeme, Einstufung mit Begründung und die Lücke zwischen aktueller Praxis und den Anforderungen. Vereinbaren Sie ein Gespräch.
Gibt es ein Werkzeug zur ersten Einordnung?
Ja. Unsere AI-Act-Einstufungshilfe hilft Ihnen, in Grundzügen zu bestimmen, ob Sie eher Anbieter oder Betreiber sind und welche Pflichten folgen. Sie ersetzt keine rechtliche Prüfung.

Sprechen wir über Ihren Bedarf.

Sagen Sie uns, welche Funktion Sie auslagern möchten, in welchen Sprachen und in welchem Umfang. Sie erhalten eine belastbare Antwort statt einer Broschüre.

Wir beantworten jede Anfrage innerhalb von sechs Stunden.