Rechtliches
Erklärung zur Lieferkette
Stand: 1. August 2026
Diese Erklärung beschreibt unseren Umgang mit menschenrechts- und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in unserer Lieferkette, orientiert an den Grundsätzen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.
Grundhaltung
Wir achten die Menschenrechte und wenden faire Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen an. Dieser Anspruch gilt für unsere eigenen Standorte ebenso wie für die Auswahl von Zulieferern und Partnern.
Eigene Standorte
An unseren Lieferstandorten in Polen, der Türkei, Ägypten und Usbekistan gelten die jeweils anwendbaren arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften. Deutschsprachige Tätigkeiten werden mit einer im Grundgehalt enthaltenen Sprachzulage vergütet.
Sorgfalt in der Lieferkette
Wir bewerten Risiken in unseren Zulieferbeziehungen, verankern unsere Erwartungen in einem Verhaltenskodex und gehen begründeten Hinweisen nach.
Auf Anfrage stellen wir Auftraggebern die Informationen bereit, die sie für ihre eigene Sorgfaltsprüfung entlang der Lieferkette benötigen.
Hinweise
Hinweise auf mögliche Verstöße nehmen wir über unseren Meldeweg entgegen. Einzelheiten regelt unsere Richtlinie zum Hinweisgeberschutz.
Sprechen wir über Ihren Bedarf.
Sagen Sie uns, welche Funktion Sie auslagern möchten, in welchen Sprachen und in welchem Umfang. Sie erhalten eine belastbare Antwort statt einer Broschüre.
Wir beantworten jede Anfrage innerhalb von sechs Stunden.

