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Rechtliches

Auftragsverarbeitung und Unterauftragsverarbeiter

Stand: 1. August 2026

Diese Übersicht beschreibt die Grundzüge der Auftragsverarbeitung nach Artikel 28 der Datenschutz-Grundverordnung. Für ein konkretes Mandat schließen wir einen vollständigen Auftragsverarbeitungsvertrag ab.

Gegenstand und Weisungsbindung

Soweit wir für einen Auftraggeber personenbezogene Daten verarbeiten, geschieht dies ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Auftraggebers und zu den vertraglich festgelegten Zwecken.

Gegenstand, Art, Zweck und Dauer der Verarbeitung sowie die Kategorien betroffener Personen und Daten werden im Auftragsverarbeitungsvertrag und seinen Anlagen konkret festgelegt.

Technische und organisatorische Maßnahmen

Wir treffen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, die ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau gewährleisten, darunter Zugriffskontrolle, Verschlüsselung, Protokollierung, Trennung von Mandaten und regelmäßige Überprüfung. Einzelheiten enthält unsere Informationssicherheitsrichtlinie und die Anlage zum Auftragsverarbeitungsvertrag.

Unterauftragsverarbeiter

Wir setzen Unterauftragsverarbeiter nur mit Genehmigung des Auftraggebers ein und verpflichten sie auf dieselben Datenschutzpflichten. Der Auftraggeber wird über beabsichtigte Änderungen so informiert, dass er widersprechen kann.

Zu den Kategorien von Unterauftragsverarbeitern zählen Hosting mit Serverstandort in der Europäischen Union sowie die Systeme zur Verwaltung von Anfragen, Bewerbungen und Newslettern.

Drittlandübermittlung

Soweit Leistungen aus unseren Lieferstandorten in der Türkei, in Ägypten oder in Usbekistan erbracht werden, sichern wir die Übermittlung über die Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission ab, ergänzt um eine Datentransfer-Folgenabschätzung und ergänzende Maßnahmen. Die Lieferung aus Polen erfolgt innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums ohne Drittlandübermittlung.

Unterstützung, Löschung und Nachweise

Wir unterstützen den Auftraggeber bei der Erfüllung von Betroffenenrechten, bei Meldepflichten und bei Datenschutz-Folgenabschätzungen.

Nach Abschluss der Verarbeitung löschen oder geben wir die Daten nach Wahl des Auftraggebers zurück, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Wir stellen die zur Kontrolle erforderlichen Informationen bereit und ermöglichen Überprüfungen.

Diese Inhalte sind nach professionellem Standard verfasst und vor dem Start durch deutsche Anwältinnen oder Anwälte zu prüfen sowie mit den endgültigen Angaben des deutschen Rechtsträgers abzugleichen. Sie stellen keine Rechtsberatung dar.

Sprechen wir über Ihren Bedarf.

Sagen Sie uns, welche Funktion Sie auslagern möchten, in welchen Sprachen und in welchem Umfang. Sie erhalten eine belastbare Antwort statt einer Broschüre.

Wir beantworten jede Anfrage innerhalb von sechs Stunden.